Achtung: Neu auch Automobilverkauf betroffen

Stellenmeldepflicht 2022

Achtung: Neu auch Automobilverkauf betroffen

15. Dezember 2021 agvs-upsa.ch - Jedes Jahr gibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine aktualisierte Liste mit meldepflichtigen Berufsgruppen heraus. Arbeitgebende dieser Berufsgruppen müssen offene Stellen zuerst den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Ab 2022 gehören auch Verkäufer/innen in Handelsgeschäften dazu.

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Foto: iStock

cym. Für die Branche Automobilverkauf bedeutet diese Anpassung der Stellenmeldepflicht, dass Arbeitgebende neu gesetzlich verpflichtet sind, offenen Stellen zuerst dem RAV zu melden. Erst nach fünf Tagen dürfen die Stellen anderswo ausgeschrieben werden. Vorher sind sie ausschliesslich im geschützten Bereich des Online-Stellenportals «Job-Room» der Arbeitslosenversicherung publiziert.
 
Die Stellenmeldepflicht wurde im Juli 2018 gesetzlich eingeführt. Die Umsetzung führte dazu, dass Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit gemeldet werden müssen. Der Schwellenwert liegt seit 2020 bei einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent. Im Jahr 2022 umfasst die Stellenmeldepflicht – wohl auch Pandemiebedingt - deutlich mehr Berufe als im aktuellen Jahr, unter anderem auch Verkäufer/-innen.
 
 
Die aktuelle Liste der meldepflichtigen Stellen finden Sie hier.
 
Mehr Informationen finden Sie in diesem offiziellen Factsheet.

 
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