Betriebskontrollen: Das Umwelt-Inspektorat unterstützt die Behörden

Lange Zeit war die Kontrolle über den Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten oder die korrekte Entsorgung von Abfällen grundsätzlich alleinige Sache der Behörden. Weil aber oftmals Geld und Ressourcen fehlen, wurde die Administration und Durchführung der Kontrollen an das Umwelt-Inspektorat des AGVS ausgelagert.

1. Ausgangslage

Für die Kontrollen der Bereiche Abwasser, Abfallentsorgung und Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten sind die Vollzugsbehörden zuständig und verantwortlich. Dazu braucht es Personal und Geld. Bei beidem herrscht seit einiger Zeit bei etlichen Kantonen Mangel. Dies hat den AGVS dazu bewogen, den Kantonen eine Privatisierung der Kontrollen vorzuschlagen und dafür eine entsprechende Organisation aufzubauen. Folgende Überlegungen standen dabei im Vordergrund:

a) Entlastung der Kantone in einer Zeit personeller und finanzieller Engpässe
b) Möglichst einheitlicher Vollzug in der ganzen Schweiz
c) Möglichst kostengünstige Lösung für die Betriebsinhaber
d) Gleichbehandlung aller Betriebe des Auto- und Transportgewerbes 

 


2. Entstehung

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So ist 1999 in enger Zusammenarbeit zwischen dem AGVS und den Kantonen AG, SO, SG und ZH das Umwelt-Inspektorat AGVS (UWI) entstanden, das die gesamte Administration der Kontrollen besorgt, für die Kontrollen selbst jedoch vertraglich gebundene Kontrollfirmen einsetzt. Es steht allen Kantonen und Städten zur Verfügung, die sich ganz oder teilweise von den Kontrollaufgaben entlasten möchten. Das UWI wird als Teil des AGVS von dessen Geschäftsstelle in der Mobilcity Bern betrieben.


3. Warum der AGVS

Dank der positiven Erfahrungen aus dem vom AGVS geführten Tankstellen-Inspektorats (TSI), das für über 20 Vollzugsbehörden die Kontrollen der Gasrückführsysteme an den Tankstellen organisiert, bestehen bereits sehr gute Beziehungen zu den Umweltbehörden. Diese machen den AGVS auch für weitere Aufgaben zu einem idealen Partner. Das UWI arbeitet mit über 70 Kontrollfirmen zusammen. Insgesamt besitzen rund 120 Personen eine persönliche Kontrollbewilligung.

 


4. Was wird kontrolliert?

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Im Sinne einer Vereinfachung für die Betriebe führen die Kontrollfirmen des UWI beim Betriebsbesuch mehrere Kontrollen auf einmal durch. Betroffen sind die Bereiche Abwasser, Abfall, Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Lackiererei, wobei kantonale Unterschiede möglich sein können.


5. Welche Betriebe sind betroffen?

Kontrolliert werden alle Betriebe des Autogewerbes namentlich Autoreparatur-, Carosserie-, Lackier-, Transport-, Landmaschinen- und Baumaschinenbetriebe, Bauwerk- sowie kantonale und gemeindeeigene Werkhöfe. Über die Kontrollpflicht des einzelnen Betriebes entscheidet letztlich der Kanton.


6. Wo werden die Kontrollen über das Umwelt-Inspektorat abgewickelt?

Zurzeit besteht mit folgenden Gebieten ein Zusammenarbeitsvertrag:

21 Kantone (AG/BE/BS/BL/GE/GL/GR/LU/NW/OW/SG/SH/SO/SZ/TG/TI/UR/VD/VS/ZG/ZH) sowie zwei Städte (St. Gallen und Zürich)


7. Aufbau des Umwelt-Inspektorates

Grundsätzlich müssen vier Voraussetzungen für die Zusammenarbeit gegeben sein:

ok_icon_100px.jpgVertrag Vollzugsbehörde/Umwelt-Inspektorat
Diejenigen Vollzugsbehörden, welche die Kontrollaufgabe an den AGVS delegieren, schliessen mit ihm einen entsprechenden Vertrag ab und informieren die Betriebsinhaber über die Delegation. Das UWI seinerseits stellt sich anlässlich der ersten Kontrollaufforderung mit einem Merkblatt ebenfalls dem Betriebsinhaber vor. Obschon grundsätzlich die Kontrollen in allen Kantonen durch das UWI gleich vorgenommen werden, ergeben sich aufgrund der zum Teil unterschiedlichen kantonalen Gesetzgebung leichte Unterschiede, was die Arbeit der Kontrolleure erschwert. Mit regelmässigen Bulletins werden die Kontrollfirmen deshalb vom UWI laufend über die Entwicklung informiert.

ok_icon_113px.jpgVertrag Umwelt-Inspektorat AGVS/Kontrollfirmen
Wer in den Vertragsgebieten des Umwelt-Inspektorates des AGVS als Kontrollfirma arbeiten will, muss mit dem AGVS einen Zusammenarbeitsvertrag abschliessen, der für diese Gebiete Gültigkeit hat.

ok_icon_113px.jpgArbeitsausführung nur durch Ausweisträger
Sämtliche Kontrollen im Namen des UWI dürfen von den Kontrollfirmen nur durch Kontrolleure ausgeführt werden, die eine vom UWI und den Vollzugsbehörden durchgeführte Prüfung bestanden haben, das heisst Ausweisträger sind. Kontrollen, die nicht von einem Ausweisträger durchgeführt wurden, werden nicht akzeptiert.

ok_icon_113px.jpgKontrolle nach Pflichtenheft
Das UWI stellt den Ausweisträgern und Kontrollfirmen ein Pflichtenheft zur Verfügung, das den einzuhaltenden Ablauf der Kontrollen genau festhält. Es ist – zusammen mit den abgeschlossenen Verträgen – die verbindliche Grundlage für die gesamten Kontrollen.


8. Welche Firma führt die Betriebskontrolle durch?

Jeder Betriebsinhaber erhält mit dem Aufgebot zur Kontrolle eine Liste mit den anerkannten Kontrollfirmen. Aus dem Kreis dieser Firmen kann er selbst bestimmen, welche Firma er in Zukunft mit den Kontrollen beauftragen will. Da von Seiten des UWI keine Preisvorgaben gemacht werden, stellt das UWI den Betrieben Formulare zur Offerteinholung zur Verfügung.


9. Die Abwicklung der Betriebskontrolle

  • Die Partnerkantone und das UWI tauschen sich regelmässig über Änderungen bei den Betrieben aus.
  • Das UWI informiert die Betriebsinhaber über ihre Pflichten und die Arbeitsweise des Inspektorates sowie über die Kontrollfirmen.
  • Der Betriebsinhaber meldet dem UWI die von ihm ausgewählte Kontrollfirma, die bis auf Widerruf in seinem Betrieb die Kontrollen durchführen soll.
  • Das UWI bereitet alle Formulare vor und stellt sie der Kontrollfirma zu.
  • Die Kontrollfirma führt die Kontrolle nach Pflichtenheft innerhalb von vier Monaten aus.
  • Für Fragen wenden Sie sich bitte direkt an: uwi@agvs-upsa.ch

Nützliche Dokumente:

Hier finden Sie eine Übersicht über die Kantone [PDF], die mit dem Umwelt-Inspektorat zusammenarbeiten

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Kontrollfirmen des Umwelt-Inspektorats [PDF] für die Betriebskontrolle im Auto- und Transportgewerbe. Spezialliste der Kontrollfirmen für Basel-Stadt. Spezialliste der Kontrollfirmen für den Kanton Tessin. Spezialliste der Kontrollfirmen für den Kanton Waadt.

Hier finden Sie das Formular zur Offertanfrage für Betriebskontrollen durch Kontrollfirmen [PDF] des Umwelt-Inspektorats

Hier finden Sie das Formular zur Meldung der beauftragten Kontrollfirma [PDF]

Medieninformation 12.12.2017 - Für Sicherheit und Ökologie - Das Umwelt-Inspektorat des Auto Gewerbe Verband Schweiz [Word] / [JPG]


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