Handy am Steuer: Gefährlich und nicht ohne Folgen

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Handy am Steuer: Gefährlich und nicht ohne Folgen

9. Dezember 2024 agvs-upsa.ch – Ganz allgemein gesagt, ist das Handy am Steuer tabu. Trotz dem zunehmenden Bedürfnis nach ständiger Erreichbarkeit sollte das Handy während des Autofahrens strikt nicht benützt werden. Die Nutzung des Handys während der Fahrt kann ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen und zu schweren Verkehrsunfällen führen. Bereits bei drei Sekunden Blick aufs Telefon legt man bei Tempo 50 nicht zu unterschätzende 42 Meter Blindflug hin. Laut einer Statistik der Allianz gibt es aufgrund von Unaufmerksamkeit und Ablenkung beim Fahren pro Jahr etwa 1100 Schwerverletzte und 60 Tote in der Schweiz. Sarina Zürcher und Tahir Pardhan


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Das Gesetz verlangt von Fahrzeugführenden in Art. 3 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV), dass die ganze Aufmerksamkeit während der Fahrt auf den Verkehr gerichtet sein muss, und in Art. 31 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) präzisiert der Gesetzgeber, dass Fahrzeugführende das Fahrzeug ständig so beherrschen müssen, dass man den Vorsichtspflichten nachkommen kann. Diese Vorschriften zielen darauf, Unfälle zu vermeiden. Jede Tätigkeit, die die Konzentration vom Verkehrsgeschehen ablenkt, sei es das Lesen von Nachrichten, das Tippen auf dem Touchscreen, das Einstellen des Navigationsgeräts oder sogar Essen und Trinken, kann zu einer erheblichen Verlängerung der Reaktionszeit und damit zu einem erhöhten Unfallrisiko führen.

Bereits ein kurzer Blick auf das Display reicht aus, um das Verkehrsgeschehen nicht mehr vollständig im Auge behalten zu können und dadurch einen Unfall zu verursachen. Aber auch ohne Unfall kann die Nutzung des Handys, wie das Telefonieren ohne Freisprechanlage und das Schreiben von Nachrichten, hohe Bussen, einen Führerausweisentzug oder sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben. Zudem können Versicherungen Regressansprüche geltend machen und die geleisteten Zahlungen zurückfordern, wenn bei einem Unfall die Nutzung des Handys nachgewiesen wird. Bei der Beurteilung einer Ordnungswidrigkeit werden neben der eigentlichen Handlung auch die konkreten Umstände des jeweiligen Falls berücksichtigt, wie zum Beispiel die Verkehrsdichte, die Sichtverhältnisse oder das Vorliegen von Gefahrenquellen.

Rechtsfolgen bei der Nutzung des Handys: 
  • Telefonieren ohne Freisprechanlage ist verboten und kann mit einer Busse von mindestens 100 Franken belegt werden (Anhang 1 Bussenliste 1 Ziff. 311 der Ordnungsbussenverordnung).
  • Telefonieren mit einer Freisprechanlage kann auch mit einer Busse belegt werden, wenn die Vorsichtspflichten verletzt werden und das Fahrzeug nicht mehr beherrscht wird (Art. 3 Abs. 1 VRV). 
  • Nachrichten lesen oder schreiben gilt als grobe Verkehrsregelnverletzung nach Art. 90 Abs. 2 SVG und kann mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden.
Im Bundesgerichtsentscheid (6B_27/2023) aus dem Jahr 2023 wurde aber entschieden, dass ein bis zwei Sekunden Blick aufs Handy im gültigen Rahmen sein können, solange eine Hand am Lenkrad bleibt und der Blick nur für einen kurzen Augenblick abgewendet wird. Die Strasse muss dabei weiterhin im Auge behalten werden. In diesem Fall fuhr die Frau mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h und lenkte das Auto während etwa 20 Meter gerade ohne Schwenker und entsperrte dabei ihr Handy per Gesichtserkennung. In der konkreten Verkehrssituation wurden keine anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet, und die Strassenverhältnisse waren entsprechend gut. Jedoch sollte dieser Freispruch keine Ermutigung sein, das Handy am Steuer zu benützen, sei es auch nur fürs Entsperren des Displays. Selbst bei geringer Geschwindigkeit und unter optimalen Strassenverhältnissen können unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Auch die eigene Wahrnehmung, wie lange tatsächlich auf das Handy geschaut wird, stellt eine Herausforderung dar. Denn der Polizei oder im schlimmsten Fall den Gerichtsbehörden zu beweisen, dass es sich nur um ein bis zwei Sekunden handelte, wird ebenfalls kein einfaches Unterfangen sein. 

Um die volle Aufmerksamkeit auf den Verkehr zu richten und Unfälle zu vermeiden, empfehlen wir das Mobiltelefon erst nach Erreichen des Ziels zu benützen und während der Fahrt höchstens auf die Freihandtechnlogien zurückzugreifen, solange auch dadurch die Aufmerksamkeit auf den Verkehr nicht gehindert wird. 

Weitere Infos unter: agvs-upsa.ch/de/AGVS-Rechtsratgeber
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